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AGB

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): 

Gegenstand der AGB ist die Regelung der Vertragsbedingungen für den Vertrag, welcher mit der Buchung der Gruppenreise durch den Kunden (im Folgenden „Kunde“) mit der Firma K1 Sporthotel GmbH & Co. KG, Vierenstr. 14, 09484 Oberwiesenthal, (im Folgenden K1 genannt) geschlossen wird. Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. 

1. Vertragsabschluss: 

1.1 Die auf den Webseiten http://www.projektwochen.de, http://www.k1sporthotel.de/firmenausflug, http://www.firmenausflug.info, sowie auf http://www.monsterroller.info veröffentlichten Angebote stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern dienen der Übersicht über das Projekt- und Eventangebot von K1. Aufgrund der Vielzahl der individuellen Faktoren einer Gruppenreise erfolgt der Vertragsschluss wie folgt: 

Der Kunde sendet per E-Mail (z.B. über das bereitgestellte Kontaktformular oder das Buchungsanfragenformular) eine Anfrage bzw. Rückrufbitte für ein Projekt an K1 oder ruft direkt bei K1 unter der Telefonnummer 037348-7397 an. Alle telefonischen oder E-Mail Anfragen des Kunden stellen noch kein rechtsverbindliches Angebot dar. Am Telefon beraten die Mitarbeiter von K1 den Kunden zu dem für ihn optimalen Angebot. Ein Vertragsschluss erfolgt am Telefon nicht. Auf Grundlage der Buchungsanfrage und/oder des Telefonates übersendet K1 einen unverbindlichen Reisevorschlag oder ein verbindliches Buchungsangebot in Textform per E-Mail oder wahlweise schriftlich per Post an den Kunden. Geht der Kunde auf den Reisevorschlag ein, wir das vorstehend genannte verbindliche Buchungsangebot erstellt. Dieses Angebot enthält alle vom Kunden im Rahmen der Buchungsanfrage übermittelten Angaben und ist vom Kunden auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Das Angebot von K1 ist 14 Tage ab Zugang beim Kunden gültig. Der Kunde kann das Angebot innerhalb der Angebotsfrist durch schriftliche Erklärung per Post oder Fax gegenüber K1 annehmen. Eine Annahme per E-Mail vorab ist innerhalb der Angebotsfrist möglich, wenn die schriftliche Annahmeerklärung innerhalb von 5 Werktagen nach der Vorab E-Mail bei K1 eingeht. Entscheidend ist immer der Eingang der Erklärung bei K1. Eine verspätete Annahmeerklärung bedarf der nochmaligen Rückbestätigung durch K1. Andernfalls ist der Vertrag bei verspäteter Annahmeerklärung oder fehlender fristgerechter und schriftlicher Nachreichung bei Vorab E-Mail nicht geschlossen. 

1.2 Vertragspartner von K1 wird diejenige natürliche oder juristische Person, die aufgrund der Angaben des Kunden durch K1 in dem von K1 erstellten Angebot als Kunde/Vertragspartner bezeichnet ist. Dabei steht der Vertragspartner im Falle der Buchung für mehrere Personen für den vollen Reisepreis aller Reisenden ein, unabhängig davon, ob der Vertragspartner Zahlungen von den Mitreisenden erhalten hat oder noch erhält. 

Sofern die Buchung nicht in eigenem Namen erfolgen soll, ist die Vertretung deutlich kenntlich zu machen. Hierzu gehört unter entsprechender Zuordnung der Name und die Anschrift des Vertretenen und des Vertreters. Mangelt es an einer entsprechenden Vertretungsmacht, haftet der Vertreter entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. K1 hat das Recht, die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu verlangen. Wird eine solche nicht vorgelegt, kann K1 vom Vertrag zurücktreten. 

1.3 Kommt ein Vertrag nach Maßgabe dieser AGB zu Stande, so wird der Vertragstext durch K1 gespeichert. 

1.4 Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung. 

2. Informationspflichten 

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift und/oder E-Mail Adresse ist der Kunde verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich per E-Mail an K1 mitzuteilen. 

3. Preise/ Zahlung/ Preisanpassung 

3.1 Alle angegebenen Preise für den Bereich Projektwochen, Schulklassenfahrten sind Endpreise ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Bei Schulen und Endverbrauchern: Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reiseleistungen wird angewendet. Alle Preise für Produkte des Bereichs Firmenausflug sind Nettopreise und zusätzlich der jeweils am Tage der Bestellung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zu rechnen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entsprechend des Angebotes. 

3.2 Mit Annahme des Angebotes wird im Bereich Firmenausflug die im Angebot ausgewiesene Anzahlung fällig. K1 ist berechtigt eine Anzahlung bis zu 100% des Auftragswertes zu verlangen. Ist keine Anzahlung ausgewiesen, beträgt die Anzahlung 20% des Auftragswertes. Der Restbetrag ist, sofern nicht abweichend vereinbart, nach Durchführung der Veranstaltung und Rechnungslegung durch K1 binnen 10 Tagen ohne Abzug fällig. 

Mit Annahme des Angebotes wird im Bereich Projektwochen eine Anzahlung in Höhe von 20% berechnet. Der Kunde erhält hierfür eine Anzahlungsrechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen nach Zugang. Der komplette Reisepreis, bzw. der Restbetrag ist vier Wochen vor Anreise fällig. Auch hierfür erhält der Kunde eine separate Rechnung mit genauem Zahlungsziel. 

3.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus Punkt 3.2 nicht fristgemäß nach, so mahnt K1 die fällige Zahlung unter Fristsetzung an. Erfolgt trotz Mahnung und Fristsetzung keine rechtzeitige Zahlung (Eingang auf dem Bankkonto von K1), ist K1 berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. In diesem Fall werden die in Punkt 5 dieser AGB geregelten Stornokosten mit Zugang der Rücktrittserklärung fällig. 

3.4 K1 behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der auf der Webseite oder in Prospekten enthaltenen Angaben zu erklären. 

K1 ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen nach Vertragsschluss berechtigt, Preiserhöhungen zu verlangen, wenn hierdurch eine nachweisbare Erhöhung der Beherbergungs- oder Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Voraussetzung ist, dass zwischen Vertragsschluss und geplantem Reisebeginn mindestens 4 Monate liegen und die Umstände, die zur Erhöhung führen, bei Vertragsschluss noch nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind weiterhin nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung, ausgehend von dem Beherbergungs-, Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. Dabei errechnet sich die Preiserhöhung aus der Differenz der der konkreten Buchung zugrunde liegenden Bestätigung der Beförderungskosten einschließlich Einkaufspreis durch das Beförderungsunternehmen im Zeitpunkt des Zuganges der Buchungsbestätigung und den durch das Beförderungsunternehmen im Zeitpunkt des Erhöhungsverlangens bestätigten Beförderungskosten einschließlich Einkaufspreis für die jeweils gebuchte Reisestrecke. Diese Mehrkosten werden durch die Anzahl der Reiseteilnehmer (bei Busreisen) bzw. Zahl der Sitzplätze (bei Flugreisen) dividiert und gleichmäßig auf die Reiseteilnehmer umgelegt. Die entsprechenden Nachweise sollen dem Erhöhungsverlangen beigefügt werden. 

Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Ein Preiserhöhungsverlangen entsprechend Punkt 3.4 hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis der das Erhöhungsverlangen rechtfertigenden Umstände zu erklären. Regionale Kur- und Ortstaxen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und werden zusätzlich berechnet. 

3.5 Sollte sich die im Vertrag festgelegte Teilnehmerzahl seitens des Kunden nachträglich ändern, so wird folgendes vereinbart: Die Angebote von K1 sind auf die durch den Kunden angegebene Teilnehmerzahl abgestimmt und kalkuliert. Abweichungen in der Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss bedürfen daher einer Neukalkulation des Reisepreises sowie der Überprüfung der entsprechenden Kapazitäten durch K1. K1 wird umgehend nach Mitteilung eines Änderungswunsches und unter der Bedingung der freien Kapazitäten ein Änderungsangebot vorlegen. Nimmt der Kunde dieses Angebot 

an, gilt damit der bestehende Reisevertrag als inhaltlich nach Maßgabe des Änderungsangebotes geändert. Nimmt der Kunde das Änderungsangebot nicht an, verbleibt es ungeachtet der Rechte aus Punkt 5 dieser AGB bei dem ursprünglich vereinbarten Vertragsinhalt. K1 muss sich jedoch im Falle der Verringerung der Teilnehmerzahl die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. 

4. Zurückbehaltungsrecht 

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

5. Haftung/ Mängel/ Mitwirkungspflicht 

5.1 Die vertragliche Haftung von K1 für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Buchungspreis beschränkt, soweit der jeweilige Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit K1 für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung (Punkt 5) nicht erfasst. 

5.2 Auch für nicht vertragliche Ansprüche ist die Haftung auf den dreifachen Buchungspreis beschränkt. Satz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch K1 oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von K1 beruhen. Satz 1 gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von K1 oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von K1 beruhen. 

5.3 Im Falle eines Mangels an einer oder mehrerer (Teil-) Leistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu, wobei der Kunde verpflichtet ist, der Mangel K1 unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. 

Eine schuldhafte Verletzung dieser Mitwirkungspflicht führt zur Minderung oder zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Erfolgt die verspätete Meldung schuldlos (z.B. wegen Krankheit, bei minderjährigen Reisenden oder weil eine sofortige Meldung aus sonstigen Gründen nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand möglich ist), beeinträchtigt dies die Gewährleistungsansprüche nicht. 

5.4 Der Kunde (Vertragspartner von K1) haftet für alle im Rahmen der Durchführung des Reisevertrages entstandenen Schäden an Unterkunft und/oder überlassenen Ausrüstungsgegenständen, welche auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die im Rahmen des ordnungsgemäßen Gebrauchs entstehen und ihrer Art nach als übliche Abnutzung zu betrachten sind. 

Für den Verlust einer Zimmer-Keycard berechnet K1 pauschal 10,00 EUR. Für den Verlust oder die irreparable Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen gilt folgende pauschale Ersatzpflicht des Kunden: 

a. im Jahr nach dem Tag der Anschaffung 100 % des Anschaffungspreises 

b. im 2. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 80 % des Anschaffungspreises 

c. im 3. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 60 % des Anschaffungspreises 

d. im 4. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 40 % des Anschaffungspreises 

e. und ab dem 5. Jahr nach dem Tag der Anschaffung 20 % des Anschaffungspreises. 

Als irreparable Beschädigung gilt jede Beschädigung, deren Reparaturkosten die Höhe des Zeitwertes nach vorstehender Berechnung voraussichtlich übersteigt. Dem Kunden bleibt für jeden Fall der pauschalierten Schadensberechnung der Nachweis vorbehalten, dass K1 ein Schaden nicht, oder nicht in der oben genannten Höhe entstanden ist. 

5.5 Eigenes Sportmaterial, z.B. Ski, Snowboard sollen nicht mitgeführt werden. Im Kurspreis ist das benötigte Ausrüstungsmaterial als Mietgerät für die Dauer der Reise enthalten. 

Sofern der Kunde bzw. ein Reiseteilnehmer gleichwohl eigenes Sportgerät mitbringt, weist K1 darauf hin, dass hierfür keine Abstellmöglichkeiten am Zielort zur Verfügung gestellt werden. Das Mitführen und Benutzen von eigenen Sportgeräten erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Insbesondere findet keine Funktionsprüfung des durch den Kunden mitgeführten Materials durch K1 statt. 

Eine Haftung für Verlust oder Funktionstüchtigkeit des durch den Kunden mitgeführten Sportgerätes kann daher seitens K1 nicht übernommen werden.

5.6     Wir haften nicht für das Wetter und die klimatischen Gegebenheiten am Ort der Leistungsausführung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende, Kunde die Wetterbedingungen am Tag der Leistungsausführung selbst recherchieren kann und weisen aus diesem Grund auch darauf hin, dass der Reisende die gleichen Kenntnisse über die klimatischen Besonderheiten am Urlaubsort haben kann wie wir als Veranstalter. Von der vertraglichen Pflicht des Reiseveranstalters grundsätzlich nicht mit umfasst sind Beeinträchtigungen, die der Sphäre des Reisenden zuzurechnen sind oder derart außerhalb des Organisations- und Einflussbereiches des Reiseveranstalters liegen, dass ein verständiger Vertragspartner des Reiseveranstalters nicht davon ausgehen darf, dass der Reiseveranstalter hierfür einstehen will. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es jederzeit zu Unbilden des Wetters kommen kann und dass wir keine Garantie für schönes Wetter, Schneesicherheit oder eine Durchführbarkeit der gebuchten Leistung zu jeder Zeit geben. 

6. Stornierung, Rücktritt 

6.1 Der Rücktritt vom Vertrag ist für den Kunden jederzeit möglich. Der Rücktritt ist an K1 zu richten und muss schriftlich (ggf. per Einwurfeinschreiben) erfolgen. entscheidend ist der Zugang bei K1. Soweit der Rücktritt nicht auf Gründen höherer Gewalt oder Gründen beruht, die von K1 zu vertreten sind, ist K1 berechtigt, dem Kunden anstelle des Buchungspreises folgende pauschalierte Rücktrittskosten in Rechnung zu stellen: 

Rücktritt bis 30 Tage vor Anreisetag: 20% des Gesamtpreises, 

Rücktritt 29-22 Tage vor Anreisetag: 30% des Gesamtpreises, 

Rücktritt 21-15 Tage vor Anreisetag: 40% des Gesamtpreises, 

Rücktritt 14-7 Tage vor Anreisetag: 50% des Gesamtpreises, 

Rücktritt 6-1 Tage vor Anreisetag: 75% des Gesamtpreises, 

Rücktritt am Anreisetag, Nichtanreise: 90% des Gesamtpreises. 

6.2 Entscheidend für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei K1. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass K1 ein Schaden nicht, oder nicht in der oben genannten Höhe entstanden ist. K1 muss sich bei der pauschalierten Berechnung der Stornierungskosten auf die oben genannten Prozentsätze ggf. ersparte Aufwendungen sowie ggf. erzielte Einnahmen durch Weitervermietung anrechnen lassen. Die oben genannten Prozentsätze berücksichtigen bereits saisonale Schwankungen in der Buchungslage. 

6.3 Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insb. Corona) 

Die Parteien sind sich einig, dass k1 die vereinbarten Reiseleistungen in Zusammenarbeit mit den lokalen Leistungserbringern stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbringen wird. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt. 

6.4 Um im Rücktrittsfall abgesichert zu sein, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. 

6.5 Ferner ist K1 berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls – höhere Gewalt oder andere von k1 nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Zimmer oder Räume sowie Dienstleistungen schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, – das K1 begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von K1 in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von K1 zuzurechnen ist; – Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist; 

6. 6 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 

7.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651 c bis 651 f BGB) sind 

-ungeachtet der sofortigen Rügepflicht entsprechend Punkt 4.3 dieser Bedingungen- innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber 

K 1 geltend zu machen. Dies sollte schriftlich erfolgen. Nach 

Ablauf der vorgenannten Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht, wenn der Kunde oder Teilnehmer ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. 

7.2 Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt 

mit dem Tag, an welchem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem 

Kunden oder Teilnehmer und K1 Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Teilnehmer oder K1 die Verhandlungen für beendet erklärt. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 

Für deutsche Staatsbürger sind keine besonderen Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen zu beachten. 

Es gelten die jeweils aktuellen Coronaschutzverordnungen der Bundesrepublik und des Bundeslandes Sachsen. Ein zum Reisezeitpunkt gültiges Hygienekonzept für Unterbringung im K1sporthotel kann schriftlich per E-Mail an info@k1-sporthotel angefordert werden. 

9. Datenschutz 

Für sämtliche Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit den Daten der Nutzer verweist k1 auf seine gesonderte Datenschutzerklärung

10. Anwendbares Recht 

Es gilt deutsches Recht. 

Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 I des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte für den Gerichtsstand Oberwiesenthal für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben. 

11. Salvatorische Klausel 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen, oder Teile davon, unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. 

Stand: September 2023